Dabei versteht man unter Brandschutz alle Maßnahmen, die getroffen werden, um die Entstehung und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern und die Auswirkungen von Rauch und Feuer einzuschränken. In Produktionsstätten, in Verwaltungs- und öffentlichen Gebäuden, aber auch in Wohngebäuden gibt es viele Vorkehrungen, die im Sinne einer effektiven Brandverhinderung getroffen werden können. Viele von ihnen werden gesetzlich gefordert. Landesbauordnungen, berufsgenossenschaftliche Regelwerke, Richtlinien für Lüftungs- und für den Leitungsanlagenbau, Richtlinien für Systemböden, unternehmensinterne Richtlinien für den Brand- und Katastrophenschutz (wie zum Beispiel der Deutschen Bahn) sind nur einige Vorschriften, die eingehalten werden müssen.
Das prodestek GmbH Ingenieure Team hat sich zu einem gefragten Fachbetrieb für Brandschutzbelange entwickelt und berät alle Interessenten zu diesem Thema ausführlich. Die hervorragend ausgebildeten Fachkräfte planen Brandschutzmaßnahmen und leiten und kontrollieren die Umsetzung in die Praxis.
In allen betrieblichen Gebäuden gilt es, den baulichen Brandschutz einzuplanen. Das hilft, Brände zu verhindern. Treten sie trotzdem auf, sollten sie räumlich begrenzt bleiben, die Rettung von Menschen und Tieren sowie eine wirksame Brandbekämpfung müssen trotzdem möglich sein. Daher gehören die Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte, sowie die Planung und Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen zu den wichtigsten Aufgaben, die an das Fachunternehmen für Brandschutz übertragen werden sollten. Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner, die sich mit allen gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland sowie in den einzelnen Bundesländern auskennen. Unser Fachbetrieb bietet einen umfangreichen Service für die Durchführung aller Maßnahmen zum Brandschutz im gesamten Unternehmen an.
Auch bei der Planung von Eigenheimen und Wohnsiedlungen müssen die Belange des Brandschutzes von Anfang an mit berücksichtigt werden. Zu einem baulichen Brandschutz gehören der Einbau von brandhemmenden Materialien, die Gestaltung von Fluchtwegen, der Einbau von Löschanlagen in größeren Gebäuden sowie die Ausstattung mit mobilen Feuerlöschgeräten. In Deutschland muss für jedes größere Gebäude ein Brandschutzkonzept erarbeitet und mit den Behörden abgestimmt werden. Bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen unterstützt Sie ein Brandschutz-Fachbetrieb.
Feuerlöschgeräte helfen im Notfall. Dann müssen sie jedoch auch schnell verfügbar und funktionstüchtig sein. Die Experten der Fachbetriebe für Brandschutz statten Betriebe, aber auch Verwaltungen und Privatpersonen mit den nötigen Geräten für den mobilen Brandschutz aus und sorgen für die regelmäßige Wartung und Funktionsprüfung. Dabei reicht der Service von der Bereitstellung von fahrbaren Feuerlöschanlagen über die Befüllung von Feuerlöschern bis zum Anbringen der vorgeschriebenen Beschilderung. Fordern Sie doch beim Kundendienst ein unverbindliches Angebot für den Service Ihrer Brandschutzeinrichtungen an und überzeugen Sie sich von unserer Zuverlässigkeit. Natürlich übernehmen wir auch die Schulung Ihres Personals, führen Feuerlöschübungen vor Ort durch.
Externer Brandschutzbeauftragter
Durch Brände werden nicht nur erhebliche Sachschäden verursacht, sondern häufig auch ein Betrieb in eine bedrohliche Situation gebracht, die existenzgefährdend werden kann. Gerade kleine und mittlere Betriebe sind häufig davon betroffen. Kürzungen von Versicherungsleistungen, der Verlust von Aufträgen und Kunden bis hin zum „Worst Case“, der Betriebsschließung, können Folgen eines Brandereignisses werden.
Bei Personenschäden in einem Brandfall können gegen die Unternehmensleitung sogar strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.
Wird die Industriebaurichtlinie angewandt oder handelt es sich um ein Gebäude mit „besonderer Art und Nutzung“ ist ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben. In einigen Bundesländern wird ein Brandschutzbeauftragter auch bei Verkaufsstätten mit einer Fläche von mehr als 2000 m² gefordert.
Auch wenn kein Brandschutzbeauftragter gefordert ist, sollte eine solche Person in die vorbeugenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eines Betriebes eingebunden sein.
Aus diesen Gründen ist die eingehende Beratung durch einen externen Brandschutzbeauftragten oder besser noch dessen Bestellung nachdrücklich zu empfehlen.