Bei der Neueröffnung, einem Umbau oder einer Sanierung ist ein Lüftungsgutachten notwendig, um die Lüftungsanlage an aktuelle Normen und Richtlinien anzupassen.
Behörden wie das Gewerbeaufsichtsamt oder das Gesundheitsamt verlangen häufig ein Lüftungsgutachten als Nachweis für eine normgerechte Raumlufttechnik in Küchen und Gasträumen.
Auch hierbei unterstützt Sie unsere Fachplanerabteilung kompetent und zuverlässig.
Ein Gutachten hilft bei:
Geruchsbelästigung im Gastraum
Fettablagerungen in der Küche
Schimmelbildung
Unzureichender Luftqualität
Durch die Analyse der bestehenden Anlage lassen sich Energieverbrauch, Leistungsfähigkeit und Betriebskosten nachhaltig optimieren.
Prüfung der Konformität mit der VDI-Richtlinie 2052 für Lüftungsanlagen in gewerblichen Küchen.
Ein Lüftungsgutachten überprüft unter anderem:
CO₂-Gehalt: ca. 1.000 ppm
Luftfeuchtigkeit: 30–60 %
Raumtemperatur: 20–26 °C
Vermeidung von Zugluft sowie Einhaltung empfohlener Lärmgrenzwerte von etwa 50 dB(A) für Gäste und Mitarbeitende.
Kontrolle der Fettabscheidung in Abluftsystemen, z. B. durch RKV-Filter, zur Minimierung des Brandrisikos.
Abluftsysteme und Dunstabzugshauben über Kochstellen führen Fett, Dampf und Gerüche gezielt ab.
Mechanische Be- und Entlüftungssysteme mit kontrollierter Frischluftzufuhr sorgen für ein angenehmes Raumklima – auch ohne Fensterlüftung.
Ein korrekt abgestimmtes Verhältnis von Zuluft und Abluft verhindert Unter- oder Überdruck und gewährleistet einen reibungslosen Betrieb.
