Lueftungsgutachten – Wann ist es erforderlich?

Eröffnung oder Renovierung von Gastronomiebetrieben

Bei der Neueröffnung, einem Umbau oder einer Sanierung ist ein Lüftungsgutachten notwendig, um die Lüftungsanlage an aktuelle Normen und Richtlinien anzupassen.

Behördliche Auflagen

Behörden wie das Gewerbeaufsichtsamt oder das Gesundheitsamt verlangen häufig ein Lüftungsgutachten als Nachweis für eine normgerechte Raumlufttechnik in Küchen und Gasträumen. 

Auch hierbei unterstützt Sie unsere Fachplanerabteilung kompetent und zuverlässig.

Probleme mit der Raumluft

Ein Gutachten hilft bei:

  • Geruchsbelästigung im Gastraum

  • Fettablagerungen in der Küche

  • Schimmelbildung

  • Unzureichender Luftqualität

Optimierung von Effizienz und Kosten

Durch die Analyse der bestehenden Anlage lassen sich Energieverbrauch, Leistungsfähigkeit und Betriebskosten nachhaltig optimieren.


Inhalte und Schwerpunkte eines Lüftungsgutachtens

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Prüfung der Konformität mit der VDI-Richtlinie 2052 für Lüftungsanlagen in gewerblichen Küchen.

Sicherstellung der Luftqualität

Ein Lüftungsgutachten überprüft unter anderem:

  • CO₂-Gehalt: ca. 1.000 ppm

  • Luftfeuchtigkeit: 30–60 %

  • Raumtemperatur: 20–26 °C

Komfort und Lärmschutz

Vermeidung von Zugluft sowie Einhaltung empfohlener Lärmgrenzwerte von etwa 50 dB(A) für Gäste und Mitarbeitende.

Brandschutz in Lüftungsanlagen

Kontrolle der Fettabscheidung in Abluftsystemen, z. B. durch RKV-Filter, zur Minimierung des Brandrisikos.


Bestandteile einer professionellen Lüftungsanlage

Lüftung im Küchenbereich

Abluftsysteme und Dunstabzugshauben über Kochstellen führen Fett, Dampf und Gerüche gezielt ab.

Lüftung im Gastraum

Mechanische Be- und Entlüftungssysteme mit kontrollierter Frischluftzufuhr sorgen für ein angenehmes Raumklima – auch ohne Fensterlüftung.

Ausgewogenes Zu- und Abluftsystem

Ein korrekt abgestimmtes Verhältnis von Zuluft und Abluft verhindert Unter- oder Überdruck und gewährleistet einen reibungslosen Betrieb.